- Erstellung Buchführung im Datev-System auch mit Verwendung von Vorsystemen (elektr. Einspielen) und Rückführung des Buchführungsumfanges auf ein notwendiges Mindestmaß
- Übernahme des Schriftverkehrs gegenüber Finanzamt, Steueramt der Stadt/Gemeinde, Krankenkassen und sonstigen Sozialversicherungs- und Unfallbehörden
- Erstellung von Jahresabschlüssen auf Grundlage eigens und von Mandanten erstellter Buchführung (z.B. Lexware®) verbunden mit Einkommensteuer-, Körperschaftssteuer-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärungen
- Beratung in sonstigen steuerrechtlichen Fragen z.B. Nichtveranlagungsanträge und Erbschaftssteuerberatung
- Lohnbuchführung/Baulohnabrechnung
- Umwandlungsgestaltungen
- Existenzgründerberatung